Kosten und Hilfen zur Finanzierung

Kosten

1. Ausbildungsbeiträge Kosten Einnahmen
Theoretischer Unterricht (600 Stunden) €10.870,00  
Selbsterfahrungsgruppe (120 Stunden) €2.530,00  
Staatliche Abschlussprüfung €280,00  
Einzelsupervision (50 Stunden à €100,00/Std.) €5.000,00  
Gruppensupervision (100 Stunden à €30,00/Std.) €3.000,00  
Mindestkosten €21.680,00  
2. Mindesteinnahmen aus Therapiebehandlungen (bei Durchführung von 600 Therapiestunden in unserer Psychotherapie-Ambulanz und auf Basis der gegenwärtigen Kassenhonorare)   *€24.000,00
3. Verbleibender Überschuss **€2.320,00  

* Stand Februar 2024, ohne Gewähr. Variiert in Abhängigkeit der Honorierung durch die Krankenkassen, die vertraglich jährlich neu verhandelt werden.

Unsere Ausbildungsteilnehmer erhalten eine Vergütungsbeteiligung entsprechend den Vorgaben der §117, 120 SGB V in der jeweils gültigen Fassung. Für die hier genannte Summe wurden €40,-/ Therapiestunde angesetzt.

Maximal können 800 Behandlungsstunden in der Psychotherapie-Ambulanz durchgeführt werden (max. mögliche Einnahmen € 32.000,-).

Ratenzahlung

Die Ausbildungsgebühren sind in folgenden Raten zu zahlen

5-jährige Ausbildung:

  • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 8 Quartalsraten à € 1.080,00

3-jährige Ausbildung:

  • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 7 Quartalsraten à € 1.214,00

Die Ratenzahlungen werden ab dem 3. Ausbildungsjahr in der Regel gestundet und gegen die erzielten Ambulanzeinnahmen verrechnet (3-jährige Ausbildung: Ende des 2. Ausbildungsjahres).

Die Ambulanzeinnahmen werden zunächst für die Begleichung der gestundeten Theoriegebühren, der angefallenen Supervisionsbeiträge und der Gebühren für die Abschlussprüfung verwendet. Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt eine Endabrechnung und ein ggf. verbleinder Saldo wird dem Teilnehmer als "Honorar aus freien Mitarbeit" ausgezahlt.

Hilfen zur Finanzierung

Es stehen eine Reihe von Finanzierungshilfen zur Auswahl, die mehrheitlich an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Folgende Hilfen kommen prinzipiell in Frage:

  • als Werbungskosten mit Verlustvortrag steuerlich absetzbar
  • ggf. Krankenkassenbeitrag zum Satz für Studierende (z.B. TK)
  • ggf. private Krankenversicherung zum Basistarif
  • Weitere Hilfen: z.B. Wohngeld, Job-Ticket, KVB-Ticket für Praktikanten
  • ggf. BAFöG wenn Vollzeitausbildung und alle anderen Bedingungen erfüllt sind
  • Beteiligung an den in der Ausbildungsambulanz erzielten Kassenhonoraren für die behandelten Patienten