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Bewerbungsverfahren
Zugangsvoraussetzungen
Zurzeit steht der Ausbildungsgang folgenden Abschlüssen offen - siehe Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
- Diplom-Psychologie (einschl. Abschlussprüfung im Fach Klinische Psychologie und erworben an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule)
- Masterabschlüsse im Studiengang Psychologie* (einschl. Prüfungsleistung in klinischer Psychologie und erworben an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule)
*Hinweis: Unter ‚Studiengang Psychologie‘ fallen auch solche Studiengänge, deren Bezeichnung auf einen Schwerpunkt oder einen Zusatz hinweist, z.B. ‚Psychologie und Psychotherapie‘ oder ‚Psychologie, Schwerpunkt Klinische Psychologie‘. Nicht zugelassen sind demgegenüber Studiengänge, die eine Spezialisierung aufweisen z.B. Rehabilitationspsychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie.
Darüber hinaus gelten besondere Bestimmungen für weitere Masterstudiengänge in Psychologie, die bis zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden:
- Masterstudiengänge mit einer anderen Bezeichnung, die bislang den Zugang nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) PsychThG in Nordrhein-Westfalen ermöglicht haben, z.B. Neurocognitive Psychology, Medical Psychology,
- Masterstudiengänge, die keine Abschlussprüfung im Fach „Klinische Psychologie“ aufweisen, sofern das Fach ‚Klinische Psychologie‘ im vorangegangenen Bachelorstudiengang mit einer Prüfungsleistung nachgewiesen wird.
- Diplom-Pädagogik / Diplom-Sozialpädagogik (erworben an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule)
- Masterabschlüsse in Erziehungs- oder Bildungswissenschaften und Soziale Arbeit
Darüber hinaus gelten besondere Bestimmungen für Masterstudiengänge, die bis zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden
- Studiengänge, die die Äquivalenz zu den früheren Diplomstudiengängen Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik/Soziale Arbeit oder Heilpädagogik erfüllen, wie z.B. Rehabilitationswissenschaften, Heilpädagogik, Musiktherapie, Kunsttherapie.
- Innerhalb der EU oder dem EWR erworbene gleichwertige Diplome in Psychologie (einschließlich klinischer Psychologie), Pädagogik oder Sozialpädagogik
- in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossene gleichwertige Hochschulstudien der Psychologie (einschließlich klinischer Psychologie), Pädagogik oder Sozialpädagogik
Bestimmte Masterabschlüsse in Psychologie aus den Niederlanden, die einen deutlich klinischen Schwerpunkt haben (auch einjährige Master), werden in NRW vom LPA aktuell anerkannt. Ebenfalls sind aktuell Masterabschlüsse in Psychologie mit klinischem Schwerpunkt einiger Österreichischer Universitäten (Wien, Innsbruck, Graz, Salzburg und Klagenfurt) zur Ausbildung zugelassen.
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an das Ausbildungssekretariat von AKiP, wenn Sie einen ausländischen Masterabschluss erworben haben. Diese werden – sofern Ihr Abschluss vom Landesprüfungsamt NRW noch nicht geprüft wurde - einer Einzelfallprüfung unterzogen, um die Zulässigkeit für die KJP-Ausbildung in NRW zu beurteilen. Diese Prüfung entspricht nicht der Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
In Zweifelsfragen gibt nur das LPA verbindliche Auskunft über Zugangsberechtigungen oder mögliche Anerkennungen von äquivalenten Abschlüssen, auch über solche aus dem europäischen Ausland.
Das LPA kann erst dann in die formale Prüfung der Zugangsvoraussetzungen eintreten, wenn eine Bestätigung einer Ausbildungsstätte in Nordrhein-Westfalen über die Aufnahme in den Ausbildungsgang vorliegt.
Beginn neuer Kurse
Wir starten aktuell zweimal jährlich mit neuen Ausbildungskursen nach „altem“ Psychotherapeutengesetz (PsychThG) – jeweils im Frühjahr und im Herbst (s. Tabelle).
Auch zukünftig werden wir neue Ausbildungskurse anbieten, solange sich hinreichend geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung nach „altem“ PsychThG bewerben. So planen wir, auch noch in 2027 mit neuen Ausbildungskursen zu beginnen.
Bewerben Sie sich gerne jederzeit, wenn Sie Interesse haben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, und geben Sie Ihren bevorzugten Ausbildungsbeginn an!
Aufgrund der zeitlich befristeten Übergangsregelung im neuen Psychotherapeutengesetz empfehlen wir einen möglichst zeitnahen Ausbildungsstart. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Planung, dass Sie bis August 2032 im Anschluss an die Ausbildung auch die staatliche Prüfung bestanden haben müssen. Zudem muss der zugrundeliegende Bachelorstudiengang zwingend vor September 2020 begonnen haben (Inkrafttreten des neuen PsychThG), damit Sie unter die Übergangsregelungen fallen. Auch der Abschluss des Masterstudiums ist Voraussetzung für den Start der Ausbildung in NRW.
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte mindestens die folgenden Unterlagen enthalten:
- Deckblatt mit Foto, Studienabschluss/Titel, Name, Adresse, Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse
- Motivationsschreiben (1-2 Seiten): wir würden gern erfahren, warum Sie Kinder -und Jugendlichenpsychotherapeut*in werden möchten, warum Sie sich für ein verhaltenstherapeutisches Vertiefungsgebiet entschieden haben und warum Sie AKiP als universitäres Ausbildungsinstitut gewählt haben
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Studienabschluss-Zeugnisses
- beglaubigte Kopie der Studienabschluss-Urkunde
- bei ausländischen Abschlüssen: Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (wenden Sie sich bei Fragen dazu an AKiP-Ausbildungsorganisation)
- ggf. Zeugnisse über relevante Praktika und Berufstätigkeit, vorzugsweise im klinischen Kinder- und Jugendlichenbereich
- erweitertes Führungszeugnis
Bei Bachelor- und Masterstudiengängen benötigen wir zusätzlich:
- Transcript of Records inkl. vollständiger Anzahl der Credit Points (einfache Kopie)
- Diploma Supplement (einfache Kopie)
Sollten Sie eine elektronische Bewerbung bevorzugen, so senden Sie uns Ihre Bewerbung bitte als eine einzige PDF-Datei per Email zu.
Informationsveranstaltungen und Bewerbungsgespräche
Bitte beachten Sie, dass wir den Besuch einer Informationsveranstaltung bei uns unbedingt empfehlen. Es ist uns sehr wichtig, dass Sie sich einen umfassenden Überblick über die von uns angebotene Ausbildung verschafft haben, bevor Sie sich bei uns bewerben. Der Besuch unserer Informationsveranstaltung ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Bitte melden Sie sich per Mail (akip-ausbildung@uk-koeln.de) zur u. g. Informationsveranstaltung an, damit wir besser planen können. Gern bieten wir auch zu einem späteren Zeitpunkt weitere Informationsveranstaltungen an. Melden Sie sich bei Interesse gern unter o.g. Adresse im Ausbildungssekretariat.
Nach der Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen laden wir mögliche Kandidat:innen ein, um Sie näher kennenzulernen und um Ihnen die Möglichkeit zu geben, verbleibende Fragen zu klären. Auch dieser Termin ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Nach den Bewerbungsgesprächen erhalten Sie innerhalb von wenigen Tagen eine Rückmeldung von uns, ob wir Ihnen einen Platz in einem der noch startenden Ausbildungskurse anbieten können.
| Kurs | Beginn | Infoveranstaltung | Bewerbungsfrist | Bewerbungsgespräch |
| KJP29A/ KJP29B | März 2027/ September 2027 | 03.09.2026 – 17:00 Uhr online | 13.09.2026 | 01.10.2026 |
Der in der Tabelle aufgeführte Beginn umschreibt den Start der Theorie- und Selbsterfahrungsveranstaltungen des jeweiligen Kurses. Je nach individuellen Voraussetzungen ist ein Beginn der Praktischen Tätigkeit somit also auch schon deutlich vor dem Start der Theorie- und Selbsterfahrungsveranstaltungen möglich. Bitte bedenken Sie aber, dass die Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung (auch Praktische Tätigkeit) der Abschluss des Masterstudiums ist (entspricht dem Datum auf der Masterurkunde).
Aktuell sind die Chancen für unsere Auszubildenden, die PT1 2027/2028 in unserer eigenen Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Uniklinik Köln absolvieren zu können, hoch.
Sollte der genannte Termin (Bewerbungsfrist / Bewerbungsgespräche) für Sie absolut unpassend sein oder Sie aus wichtigen Gründen eine frühere Rückmeldung benötigen, teilen Sie uns dies gern in Ihrer Bewerbung mit.
Für alle Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer +49 221 478-76814 zu unseren telefonischen Sprechzeiten (Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr) oder per Mail unter akip-ausbildung@uk-koeln.de gerne zur Verfügung. Über Ihr weitergehendes Interesse und Ihre Kontaktaufnahme würden wir uns sehr freuen. Gerne können Sie auch weiteres Informationsmaterial anfordern.