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Inhalte und Struktur
Die Ausbildungsbestandteile sind durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorgegeben. Weitere Details, die aus unserer Sicht elementare Bestandteile der Qualifikation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind, entnehmen Sie bitte unserer Ausbildungsordnung.
Teilnehmer unserer Ausbildung durchlaufen ein festes Theoriecurriculum in ihrem Ausbildungskurs. Parallel finden in den ersten drei Jahren insgesamt 120 Stunden Selbsterfahrung in ihrem Ausbildungskurs statt (meist in Form von Kleingruppen). Zudem ist es empfehlenswert, zu Ausbildungsbeginn zeitnah mit der Praktischen Tätigkeit zu beginnen. Wenn mindestens die Hälfte der Ausbildung (d.h. 300 Stunden Theorie, 60 Stunden Selbsterfahrung, 900 Stunden Praktische Tätigkeit) absolviert und eine Zwischenprüfung bestanden wurde, dürfen die Ausbildungsteilnehmer mit der Praktischen Ausbildung beginnen, die insgesamt mindestens 600 Stunden eigene Therapien unter engmaschiger Supervision (mindestens 150 Stunden) umfasst. Über den gesamten Ausbildungsablauf absolvieren unsere Ausbildungsteilnehmer darüber hinaus insgesamt weitere 930 Stunden.
Die „Theoretische Ausbildung“ dient der Vermittlung von Grundkenntnissen für die psychotherapeutische Tätigkeit sowie von Spezialkenntnissen im Schwerpunktverfahren Verhaltenstherapie, auch in Gruppen-Verhaltenstherapie.
Sie umfasst insgesamt verpflichtend 600 Unterrichtsstunden, davon 200 Stunden „Grundkenntnisse“ und 400 Stunden „Vertiefte Ausbildung in Verhaltenstherapie“, mit einer anteilig deutlich höheren Stundenzahl in den ersten zwei Ausbildungsjahren.
Die Seminare finden nur am Wochenende als ein- oder zweitägige Veranstaltungen im Modulbau der Universität zu Köln statt.
Die Theorievermittlung erfolgt anwendungsbezogen und praxisnah. Behandlungstechniken werden in kleinen Gruppen eingeübt, Falldarstellungen und Demonstrationen der praktisch-psychotherapeutischen Arbeit der Dozenten sind durchgängig vorgesehen. Die Inhalte der Theorieausbildung sind in dem separaten „Curriculum für die Theorie-Ausbildung“ sowie in den „Standard-Lehrplänen“ von AKiP beschrieben.
Die „Selbsterfahrung“ (120 Unterrichtsstunden) ist eine verhaltenstherapeutisch fundierte Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln. Einbezogen werden die individuellen biographischen Grundlagen sowie die bedeutsamen Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit therapeutischen Beziehungen - vor allem solchen zu Kindern und Jugendlichen - und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf. Methoden aus anderen Therapieverfahren werden einbezogen. Die Gruppe findet im Verlauf der ersten drei Jahren der Ausbildung statt und wird durch jeweils zwei anerkannte Supervisoren des Instituts mit Spezialqualifikationen in der Selbsterfahrungsausbildung zumeist in Kleingruppen geleitet.
Die „Praktische Tätigkeit“ dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter indiziert ist sowie in der Abgrenzung zu anderen Störungen. Sie umfasst lt. PsychThG mindestens 1.800 Arbeitsstunden und ist in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten (oder länger, falls in Teilzeitform), ggf. in Abschnitten, zu absolvieren, und zwar erstens mit 1.200 Stunden (= mind. 1 Jahr, Praktische Tätigkeit 1) an der Kölner Uniklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder anderen mit AKiP kooperierenden Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie zweitens mit insgesamt 600 Stunden (= mind. 6 Monate, Praktische Tätigkeit 2) an anderen kooperierenden Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch versorgt werden, z.B. Kinderkliniken, Kur-Kliniken, Praxen von niedergelassenen Ärzten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeuten. Nach Vorgabe des Landesprüfungsamts für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW dürfen in Nordrhein-Westphalen PT1 und PT2 nicht parallel absolviert werden. Hier finden Sie eine Liste unserer Kooperierenden Einrichtungen für die Praktische Tätigkeit (1200- und 600-Stunden).
Die „Praktische Ausbildung unter Supervision“ dient der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Kindern und jugendlichen Patienten. Sie beginnt frühestens nach 1½ Jahren und ist in der Psychotherapieambulanz von AKiP abzuleisten. Es sind mindestens 10 Behandlungen, auf Wunsch teilweise auch als Gruppentherapien, mit Kindern und ggf. deren Bezugspersonen mit mindestens 600 Behandlungsstunden selbständig durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.
Darüber hinaus ist die Teilnahme an Supervision (mind. 150 Stunden, davon mindestens 50 Stunden im Einzelformat ) obligatorisch.
Wegen der für AKiP ausgesprochenen Ermächtigung der Ausbildungsambulanz durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein können die Behandlungen über AKiP mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Diese Ambulanz-Einnahmen werden zur Finanzierung des Ambulanzbetriebes sowie zur Honorierung der Supervisionen verwendet. Deshalb können die Kosten der Supervision bis zur Endabrechnung am Ende der Ausbildung gestundet werden.
Zusätzlich erzielte Einnahmen werden den Teilnehmern als Honorare aus freier Mitarbeit am Ende der Ausbildung ausgezahlt.
Die Behandlungsfälle werden so zugewiesen bzw. sind so zusammenzustellen, dass ein vorgegebenes Spektrum von Störungen, bei denen Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapie indiziert ist sowie die verschiedenen Stufen des Kindes- und Jugendalters abgedeckt sind. Nähere Informationen finden sich in der Ausbildungsordnung von AKiP.
Das Psychotherapeutengesetz (Psych ThG) vom 16.06.1998 sieht erstmals den Heilberuf des „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ vor. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Approbation zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen erteilt werden kann und beschreibt die Grundlagen für die Ausbildung und die staatliche Prüfung zu diesem Beruf. Außerdem sichert es die Psychotherapie als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 18.12.1998 (KJPsychTh-APrV) hat das Bundesministerium für Gesundheit die Mindestanforderungen an die Ausbildung sowie Details zur Staatsprüfung festgelegt.
Die Zuständigkeit für die Ausbildungsinstitute und -gänge liegt bei den Ländern, so dass von Seiten des MAGS NRW im Mai 1999 entsprechende Spezifikationen für Ausbildungen in NRW erlassen wurden. In NRW nimmt das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW in Düsseldorf (LPA) diese Aufgabe wahr. Es gibt auch vor, welche Berufe Zugang zur KJP-Ausbildung haben.
AKiP hat mit Wirkung zum 14.10.1999 vom Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie NRW in Düsseldorf (LPA) die staatliche Anerkennung für seinen Ausbildungsgang in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie erhalten. Damit ist gewährleistet, dass sich die Absolventen der Ausbildung bei AKiP zur staatlichen Abschlussprüfung anmelden können und nach Erteilung der Approbation in dem Heilberuf "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" arbeiten können, ggf. auch niedergelassen im Rahmen der Bedarfsplanungen der Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland.
Genau wie Ärzte und Apotheker unterliegen Psychotherapeuten in ihrer Berufsausübung der staatlichen Aufsicht. Mit der Etablierung der Heilberufe "Psychologischer Psychotherapeut" und "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" konnte die Berufsgruppe einen Teil der hoheitlichen Aufgaben in Selbstverwaltung übernehmen. Landes-Psychotherapeutenkammern wurden gegründet, z.B. in NRW die PTK NRW. Grundlage hierfür ist das Heilberufsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.