Zusatzqualifikation

in Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen als Grundlage zur Abrechnungsgenehmigung mit der KV für (angehende) Psychologische Psychotherapeuten.

Mit der Teilnahme an unseren Theorie-Seminaren und Fallsupervisionen (Gruppen- oder Einzelsupervision) erwerben Sie Bausteine für die Zusatzqualifikation und für die Erlangung der Abrechnungsgenehmigung durch Ihre KV.

Unsere Themen sind bewährte „Klassiker“ und bieten spannendes Neues, mit erfahrenen Dozenten aus Praxis und Forschung:

  • Diagnostische Verfahren in der ambulanten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • Behandlungstechniken bei hyperkinetischen und oppositionellen Störungen
  • Behandlung durch das Medium Spiel in der Kinder-Verhaltenstherapie
  • Rechtliche Rahmenbedingungen der ambulanten und der (teil-) stationären Psychotherapie, SGB VIII
  • Essstörungen
  • Verhaltensdiagnostik
  • Schulrecht
  • Alkohol- und Substanzmissbrauch
  • Impulskontrolle
  • Ticstörungen
  • Hyperkinetische und oppositionelle Störungen
  • Zwangsstörungen
  • Kassenanträge
  • Ängste und Phobien
  • Entwicklungsstörungen (Autismus)
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Mutismus
  • Interkulturelle Kompetenzen, Migrantenfamilien
  • Beziehungsgestaltung
Teilnahmevoraussetzungen

An der Zusatzqualifikation können Sie

  • als approbierter Psychologischer Psychotherapeut (VT) und
  • als Psychologischer Psychotherapeut (VT) in Ausbildung

teilnehmen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Zusatzqualifikation sind in den Psychotherapierichtlinien und -vereinbarungen geregelt.

Allgemeines zur KJP-Zusatzqualifikation

Wie Sie wissen, können Psychologische Psychotherapeuten, die approbiert und in das Arzt-Register der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen sind, eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung beantragen. Mit der nach der PP-Ausbildung an einem anerkannten PP-VT-Institut ausgestellten Abschlussbescheinigung des Instituts wird der Fachkundenachweis „Verhaltenstherapie mit Erwachsenen“ erbracht und in das Arzt-Register eingetragen. Nach erfolgter Kassenzulassung kann der PP deshalb ausschließlich Verhaltenstherapie mit erwachsenen GKV-Versicherten über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen.

Sollen auch Therapien mit Kindern und Jugendlichen (Alter bei Therapiebeginn: unter 18 Jahre) in das Leistungsspektrum der Kassen-Praxis aufgenommen werden, ist eine gesonderte Abrechnungsgenehmigung „Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen“ lt. § 6 Abs. 4 „Psychotherapie-Vereinbarung“ erforderlich.  

Der KV-Abrechnungsstelle gegenüber sind in diesem Fall insgesamt 200 Stunden Theorieausbildung und fünf abgeschlossene Behandlungen unter Supervision mit mindestens 180 Stunden nachzuweisen. Bescheinigungen über Leistungen zur Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendlichen-VT sind deshalb formal erforderlich, wenn Psychologische Psychotherapeuten (in Ausbildung) eine Abrechnungsgenehmigung bei der KV anstreben. In solchen Fällen können der KV auch mehrere Bescheinigungen vorgelegt werden, die zusammen die oben genannten geforderten Bausteine ergeben. Gesamtbescheinigungen (d. h. alle erforderlichen Leistungen auf einer Bescheinigung, z. B. einer solchen von AKiP) werden generell von den KV nicht verlangt, die einzige uns bis jetzt bekannte Ausnahme bildet die KV Nordrhein. Bitte fragen Sie bei Ihrer KV nach, ob eine Gesamtbescheinigung erforderlich ist.

Psychologische Psychotherapeuten, die im Rahmen ihrer PP-Ausbildung auch theoretische und / oder praktische Teile in Kinder- und Jugendlichen-VT absolviert haben, sollten sich diese Inhalte nach Abschluss ihrer Ausbildung von ihrem PP-Institut separat bescheinigen lassen ("... hat im Rahmen der PP-Ausbildung von ... bis ... xxx Std. Theorie in KiJuVT und X Fälle ... mit xx Behandlungsstunden und xx Supervisionsstunden bei dem Supervisor Frau / Herrn ... absolviert ... “ o.ä.). Die restlichen erforderlichen Bestandteile der Zusatzqualifikation können gerne bei AKiP absolviert werden und werden von uns bescheinigt. Beide Bescheinigungen können dann zusammen bei Bedarf der KV vorgelegt werden.

Private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen verlangen in der Regel vom Therapeuten, der die Kostenübernahme beantragt, eine Gesamtbescheinigung, aus der die Qualifikation für Kinder- und Jugendlichen-VT hervorgeht.

Für eine Gesamtbescheinigung können wir bis zu 60 Std. Theorie anerkennen, die Sie bei einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut (VT) absolviert haben, sofern die betreffenden Seminarinhalte thematisch eindeutig dem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapiebereich zugeordnet werden können.

Hinsichtlich der praktischen Ausbildung kann maximal ein abgeschlossener Fall im Alter bis 18;11 Jahren bei Therapiebeginn mit bis zu 50 Behandlungsstunden von AKiP anerkannt werden (mit Supervision von institutseigenen Supervisoren im Verhältnis von mind. 4:1). Wir empfehlen Ihnen explizit, auch Einzelsupervision in Anspruch zu nehmen, um sich fundierter für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu qualifizieren.

Merkblatt KJP Zusatzqualifikation

Gesamtbescheinigung für die Kassenärztliche Vereinigung

Um eine Gesamtbescheinigung von AKiP zu erhalten, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Ggf. Bescheinigung Ihres Erwachsenen-Ausbildungsinstituts über die erbrachten Theoriestunden in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit Angabe der Stunden, Themen und des Zeitraums (falls Sie Theoriestunden aus Ihrer Erwachsenenpsychotherapieausbildung anerkennen lassen möchten)
  • Ggf. eine Falldokumentation eines abgeschlossenen Behandlungsfalls im Rahmen Ihrer Erwachsenenausbildung inklusive der Supervisionsbescheinigungen, aus der ein Supervisionsverhältnis von 4:1 und ein Alter von maximal 18;11 Jahren zu Therapiebeginn hervorgeht
  • Das Studienbuch, das Sie von AKiP bekommen haben mit den Nachweisen über die besuchten Theorieveranstaltungen
  • Mindestens vier (falls Sie einen Fall aus der Erwachsenenausbildung anerkennen lassen möchten, s.o.; sonst mindestens fünf) Supervisionsbescheinigungen von abgeschlossenen Patientenbehandlungen mit mind. 15 Behandlungsstunden, die Sie bei einem AKiP-Supervisor haben supervidieren lassen. In jedem Fall müssen alle Behandlungen im Verhältnis von 4:1 supervidiert worden sein. Mindestens zwei der vier Fälle müssen im Kindesalter sein (bis 10;11 Jahre zu Therapiebeginn).
Theoretische Ausbildung

Für die Erlangung der KJP-Zusatzqualifikation ist es unbedingt erforderlich, die folgenden AKiP-Seminare zu besuchen:

  • Diagnostische Verfahren in der ambulanten Kinderverhaltenstherapie (10 Std)
  • Behandlungstechniken bei hyperkinetischen Störungen, Teil 1: THOP - Grundlagen, Therapieprogramm für Kinder mit hyperkinetischem und oppositionellem Problemverhalten, Einzel- und Gruppensetting (10 Std)
  • Behandlungstechniken bei hyperkinetischen Störungen, Teil 2: THOP - Einzel- und Gruppensetting, Selbstinstruktionstraining (10 Std)
  • Schulrecht, Schulformen, Förderbedarf, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes; SGBVIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) (10 Std)
  • Behandlung durch das Medium Spiel, auch in Gruppen (10 Std)

Wenn Sie Therapiesitzungen in unserer Psychotherapie-Ambulanz oder in einer unserer Lehrpraxen durchführen möchten, sind darüber hinaus folgende Seminare Voraussetzung:

  • Grundlagen der Praktischen Ausbildung, Anleitung zur Arbeit in der Ambulanz, Teil 1 (5 Std)
  • Grundlagen der Praktischen Ausbildung, Anleitung zur Arbeit in der Ambulanz, Teil 2(5 Std)

Diese sind erforderlich, um die diagnostischen und evaluierenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung in unserer Psychotherapie-Ambulanz und in unseren Lehrpraxen selbständig umsetzen zu können.

Praktische Ausbildung

Sie können die fünf zu absolvierenden Behandlungsfälle in unserer Psychotherapie-Ambulanz oder in einer unserer Lehrpraxen durchführen. Die formale Voraussetzung für den Beginn der praktischen Fälle bei Kindern und Jugendlichen ist:

  • Fachkunde / Approbation als Psychologischer Psychotherapeut im Verfahren Verhaltenstherapie bei Erwachsenen oder
  • die fortgeschrittene Ausbildung zur Erlangung der Fachkunde im Verfahren Verhaltenstherapie mit Erwachsenen im Umfang von
  1. mind. 900 Stunden prakt. Tätigkeit
  2. mind. 300 UE Theorie (von insgesamt 600)
  3. Zwischenprüfung, nachgewiesen durch die § 6(4) Bescheinigung (Psychotherapie-Vereinbarung) Ihres PP-Ausbildungsinstituts

Sie können diese fünf Behandlungen auch in externen Einrichtungen durchführen (z.B. KJP-Kliniken oder psychiatrische Praxen). Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung und Vergütung dieser externen Behandlungen dann nicht über die AKiP-Ausbildungsambulanz erfolgen kann.

Supervision

Die Supervision muss nach jeder vierten Behandlungsstunde durch einen von einem staatlich anerkannten KJP-Ausbildungsinstitut (VT) anerkannten Supervisor stattfinden. Mindestens vier Fälle müssen bei AKiP direkt supervidiert werden.

Für die behandelten Patienten gilt gemäß "Psychotherapie-Vereinbarung" eine Altersgrenze von 18,11 Jahren bei Behandlungsbeginn. Über die Annahme eines Falles als abgeschlossener Behandlungsfall entscheidet der Supervisor.

Die Kosten für eine Unterrichtsstunde (à 45 Min.) betragen pro Supervisand bei Gruppensupervision € 30,00 und bei Einzelsupervision € 100,00, zahlbar nach Rechnungsstellung durch AKiP Köln. Diese Kosten fallen auch an, wenn ein Supervisand an einem vereinbarten Termin nicht anwesend ist.

Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen unserer Supervisoren erfragen Sie bitte unter akip-ausbildung@uk-koeln.de.