Berufliche Perspektiven

Der Beruf des approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist sehr verantwortungsvoll und vielseitig. Im Unterschied zum Psychologischen Psychotherapeuten arbeitet der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in der Regel nicht vorwiegend mit dem Patienten allein, sondern ist mit unterschiedlichen Systemen konfrontiert, indem er intensiv weitere Bezugspersonen wie die Eltern, Erzieher oder Lehrer in die Behandlung mit einbezieht. Hieraus folgt, dass therapeutische Maßnahmen mit allen Beteiligten immer gut abgestimmt werden müssen. Je jünger die Patienten, desto intensiver werden Bezugspersonen in der Regel in die Behandlung mit einbezogen. Die therapeutische Arbeit mit den Patienten selbst ist sehr stark vom jeweiligen Alter und Entwicklungsstand abhängig. Während beispielsweise bei Kindergartenkindern spielerisch-kreative Elemente eine wichtige Funktion einnehmen, nähert sich die therapeutische Arbeit mit Jugendlichen zunehmend der mit erwachsenen Patienten an. Die Arbeit mit Jugendlichen kann eine besondere Herausforderung darstellen, da das Jugendalter vor dem Hintergrund der Autonomieentwicklung raschen und tiefgreifenden Veränderungen unterworfen ist, was diese Arbeit sehr spannend aber auch anspruchsvoll macht.

Mit der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wird die gesetzlich geschützte Berechtigung erworben, heilkundlich psychotherapeutisch tätig zu werden. Der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erhält die Approbation über eine im Verfahren „Verhaltenstherapie“ abgeschlossene, staatlich anerkannte KJP-Ausbildung. Verhaltenstherapie stellt die Psychotherapieform dar, die in nationalen und internationalen Leitlinien zur Behandlung bei nahezu allen Formen psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter als das Psychotherapieverfahren der ersten Wahl genannt wird. Es gibt zudem keine andere Psychotherapieform, die so intensiv beforscht und weiterentwickelt wird wie die Verhaltenstherapie, auch und besonders zu psychischen Störungen des Kindes- und Jugendalters. Dem Kinder- und Jugendlichenpsyhotherapeuten mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie stehen damit verschiedene attraktive berufliche Perspektiven offen.

In Zukunft werden vermutlich weitere neue Versorgungsformen und Tätigkeitsfelder im Gesundheitswesen entstehen, die sich auf psychotherapeutische Kenntnisse und Erfahrungen stützen, sich beispielsweise intensiver mit Aspekten der Prävention psychischer Störungen beschäftigen. Hierzu werden naturgemäß gerade Familien, Kinder und Jugendliche im Fokus stehen und Forschungsergebnisse und Fachwissen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gefragt sein.

Selbständige, freiberufliche Tätigkeit als Niedergelassene/-r in einer Praxis im Rahmen der Gesetzlichen Krankenkassenversorgung (GKV):

Als approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann man sich bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland um einen freien oder zur Nachbesetzung ausgeschriebenen Kassensitz für KJP bewerben, um dann im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversorgung tätig zu sein und Behandlungen mit gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre durchzuführen. Leider sind die meisten Regionen Deutschlands mittlerweile für neue Niederlassungen gesperrt. Nach den Berechnungen der Krankenkassen entspricht der derzeitig erreichte Versorgungsgrad mit ambulanter Psychotherapie in den Regionen dem tatsächlichen Bedarf. Die Realität sieht anders aus: Es gibt in fast allen Kassenpraxen erhebliche Wartezeiten. Es bleibt zu hoffen, dass neue Berechnungsgrundlagen demnächst zu weiteren Kassensitzen führen. Darüber hinaus ist künftig mit einem erheblichen Bedarf an Therapeuten zu rechnen, weil ein großer Anteil der gegenwärtig niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in den nächsten fünf bis zehn Jahren die Alternsgrenze erreichen und ihren Kassensitz zur Nachbesetzung oder zur Teilung anbieten werden.

Selbständige, freiberufliche Tätigkeit als Niedergelassene/-r in einer Privat-Praxis:

Keine Niederlassungsbegrenzung gibt es für Behandler, die sich für die Privatabrechnung entschieden haben, sie stellen ihre Leistungen den Patienten bzw. Eltern direkt in Rechnung. Privat Krankenversicherte oder im Öffentlichen Dienst über die sog. „Beihilfe“ Versicherte erhalten diese dann teilweise oder ganz erstattet.

Abrechnungen im sogenannten Kostenerstattungsverfahren sind ebenso möglich. Hier können approbierte Therapeuten ohne Zulassung zur GKV eine Erstattung bei den Gesetzlichen Krankenkassen erwirken, wenn gesetzlich krankenversicherte Kinder oder Jugendliche keinen Platz bei einem Vertragspsychotherapeuten in zumutbarer Entfernung oder nach zumutbarer Wartezeit finden.

Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis

in Kliniken, Beratungsstellen, heilpädagogischen Einrichtungen, in sozialpädiatrische Zentren, in kinderpsychiatrischen oder kinderpsychotherapeutischen Praxen sowie in medizinischen Versorgungszentren. Im zunehmenden Maße suchen Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, aber auch Kinderkliniken oder Kurkliniken approbierte Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten zur diagnostischen und therapeutischen Arbeit sowohl im stationären als auch im ambulanten Rahmen – und dies zunehmend auch unabhängig von ihrem Grundstudium. Auch Erziehungs- und Lebensberatungsstellen sowie schulpsychologische Dienste sind für ihre diagnostische und Beratungsarbeit an Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten interessiert. Heilpädagogische Einrichtungen in Trägerschaft der Jugendhilfe oder andere freie Träger, die ambulante oder stationäre Einrichtungen (z.B. therapeutische Heime) zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Belastungen betreiben, sind ein weiteres Aufgabenfeld. Ein Angestelltenverhältnis ist auch in Praxen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie, medizinischen Versorgungszentren, in denen mehrere medizinische oder psychotherapeutische Disziplinen zusammenarbeiten, und unter bestimmten Bedingungen auch in psychotherapeutischen Praxen möglich.