KJP als Psychologe?

Aber ja!

Wir möchten ganz explizit auch die Psychologen unter Ihnen ermuntern, sich für die Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut zu bewerben. Bedauerlicherweise wählen viel zu wenige Psychologen diese spannende und perspektivisch vielseitige Ausbildung, was vor allem auf Fehlinformationen und Mythen in Zusammenhang mit der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP-Ausbildung) zurückzuführen ist.

Derartige Mythen zur Situation von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten umfassen beispielsweise die Fehlannahme, dass es deutlich weniger Arbeitsmöglichkeiten für psychologische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gibt als für Psychologische Psychotherapeuten. Eine weitere weit verbreitete Fehlinformation lautet, dass die KJP-Ausbildung die „kleine Schwester“ der „großen Ausbildung“ zum Psychologischen Psychotherapeuten – beide Ausbildungen sind vom Umfang identisch.

Eine weit verbreitete Fehlinformation ist, dass die KJP-Ausbildung für Psychologen eine „Sackgasse“ ist und dass man besser zunächst die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut macht (PP-Ausbildung), anschließend die KJP-Zusatzqualifikation nachschiebt und dann „alles kann“.

Unsere Erfahrung als eins der größten Ausbildungsinstitute für KJP mit Vertiefungsgebiet in VT in Deutschland auf der Basis von mehr als 20 Jahren Erfahrung ist aber, dass PPler mit anschließender KJP-Zusatzqualifikation in der Regel für die therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unzureichend qualifiziert sind, da die Zusatzqualifikation den KJP-Bereich nur unzureichend abdeckt. Und mit dieser Meinung sind wir nicht allein! KJP- und die PP-Ausbildung sind inhaltlich zwei sehr unterschiedliche Ausbildungen und auch die therapeutische Arbeit von PPlern und KJPlern und die dafür notwendigen therapeutischen Kompetenzen unterscheiden sich in hohem Maße.

Und übrigens: die Vergütung von PPlern und KJPlern ist für Sie als Psychologen sowohl selbstständig als auch angestellt absolut identisch!

Wichtig für Sie zu wissen ist zudem: NRW hat 2014 als weiteres Bundesland nachgezogen! Zukünftig ist es so, dass Sie als approbierter KJPler, wenn Sie sich doch noch entscheiden, als Erwachsenenpsychotherapeut arbeiten zu wollen und daher die PP-Ausbildung machen möchten („Doppelapprobation“), 2/3 der KJP-Ausbildung anerkannt bekommen – d.h. Sie müssen für die PP-Approbation nur noch 1/3 der PP-Ausbildung absolvieren und damit nicht wesentlich mehr als umgekehrt als PPler die Zusatzqualifikation KJP. Mit anderen Worten ist der Wechsel von KJP zu PP deutlich leichter geworden! Hier finden Sie entsprechende Anerkennungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, denen das LPA NRW vollumfänglich gefolgt ist.

Übrigens sei am Rande erwähnt, dass bislang niemand unserer KJPler später noch PP aufgesattelt hat – und das aus gutem Grund – die Tätigkeit als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist einfach sehr spannend und der Altersbereich von 0 bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sehr vielseitig. Und auch die Arbeit mit Erwachsenen nimmt als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut einen hohen Stellenwert ein – Eltern, Lehrer, Erzieher, Kollegen aus der Jugendhilfe usw.

Eine Stellungnahme mit weiteren Details finden Sie auf der Internetseite von unith - dem Verbund universitärer Ausbildungsinstitute an Psychologischen Instituten.